Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Webseitenbetreiber verpflichtet sich seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://berghof-erz.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Wir haben den Anspruch, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Zu den umgesetzten Kernprinzipien gehören:
- Wahrnehmbarkeit: Klare Struktur, semantische HTML-Codierung (z. B. korrekte Überschriftenhierarchie), ausreichende Farbkontraste und Alternativtexte für Bilder.
- Bedienbarkeit: Vollständige Tastaturbedienbarkeit, Skip-to-Content-Links und logische Navigation.
- Verständlichkeit: Die verwendete Sprache ist möglichst einfach gehalten, und Formulare bieten klare Fehlerhinweise.
- Robustheit: Hohe Kompatibilität mit aktuellen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern (z. B. JAWS, NVDA).
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Videos: Einige ältere Videos verfügen noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Eine Nachrüstung ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Neue Videos werden standardmäßig mit Untertiteln bereitgestellt. Wir planen, die wichtigsten bestehenden Videos bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen.
- Grafiken und Bilder: Vereinzelt können bei älteren Inhalten Alternativtexte fehlen oder unzureichend sein. Diese werden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung bis Ende 2025 sukzessive ergänzt.
- PDF-Dokumente: Nicht alle zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei gestaltet. Wir arbeiten daran, neue Dokumente standardmäßig barrierefrei zu erstellen und die wichtigsten älteren Dokumente zu überarbeiten.
Wir arbeiten aktiv daran, die genannten Barrieren zu beheben.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.
- Die Bewertung der Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung, die durch automatisierte Testverfahren (z. B. WAVE, Lighthouse) und manuelle Prüfungen mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) durchgeführt wurde.
- Letzte Überprüfung der Erklärung: Juni 2025
- Geplante nächste Überprüfung: Juli 2026
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Ihr Feedback hilft uns, die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
- Name: Kay Raumer – Computerservice & Webdesign
- E-Mail: info@chs-erz.de
- Telefon: 037348 23156
- Adresse: Oberwiesenthaler Str. 8a, 08359 Breitenbrunn OT Tellerhäuser
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 14 Werktagen, zu bearbeiten.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, und eine zufriedenstellende Antwort von uns nicht innerhalb der unter Punkt 4 genannten Frist erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Die zuständige Schlichtungsstelle für Sachsen ist die Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
- Website: https://www.inklusion.sachsen.de/schlichtungsstelle.html
- Adresse: Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden
- Telefon: 0351 564-10713
- E-Mail: schlichtung@sk.sachsen.de
Zusätzlich haben Sie jederzeit das Recht, einen Verbandsklageantrag nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG) zu stellen.