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Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung

Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Der Web­sei­tenbe­trei­ber ver­pflich­tet sich sei­ne Website im Ein­klang mit den natio­na­len Rechts­vor­schrif­ten zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Website https://berghof-erz.de/.

1. Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die­se Website ist wegen der nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Unver­ein­bar­keiten und Aus­nah­men teil­wei­se mit den Anfor­de­run­gen des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (BGG), dem Bar­rie­re­frei­heitsstär­kungs­ge­setz (BFSG) und der Bar­rie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) vereinbar.

Wir haben den Anspruch, die Web Con­tent Acces­si­bility Gui­de­lines (WCAG) 2.1 auf Kon­formitäts­stu­fe AA zu erfül­len. Zu den umge­setz­ten Kern­prin­zi­pi­en gehören:

  • Wahr­nehm­bar­keit: Kla­re Struk­tur, seman­ti­sche HTML-Codie­rung (z. B. kor­rek­te Über­schrif­ten­hier­ar­chie), aus­rei­chen­de Farb­kon­tras­te und Alter­na­tiv­tex­te für Bilder.
  • Bedien­bar­keit: Voll­stän­di­ge Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit, Skip-to-Con­tent-Links und logi­sche Navigation.
  • Ver­ständ­lich­keit: Die ver­wen­de­te Spra­che ist mög­lichst ein­fach gehal­ten, und For­mu­la­re bie­ten kla­re Fehlerhinweise.
  • Robus­theit: Hohe Kom­pa­ti­bilität mit aktu­el­len Brow­sern und assis­ti­ven Tech­no­lo­gien wie Screen­rea­dern (z. B. JAWS, NVDA).

2. Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhal­te sind aus den fol­gen­den Grün­den noch nicht voll­stän­dig barrierefrei:

  • Vide­os: Eini­ge älte­re Vide­os ver­fü­gen noch nicht über Untertitel oder Audio­deskrip­tio­nen. Eine Nach­rüs­tung ist mit erheb­li­chem Auf­wand ver­bun­den. Neue Vide­os wer­den stan­dard­mä­ßig mit Untertiteln bereitgestellt. Wir pla­nen, die wich­tigs­ten bestehen­den Vide­os bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen.
  • Gra­fi­ken und Bil­der: Ver­ein­zelt kön­nen bei älte­ren Inhal­ten Alter­na­tiv­tex­te feh­len oder unzu­rei­chend sein. Die­se wer­den im Rah­men der redak­tio­nel­len Überar­beitung bis Ende 2025 suk­zes­si­ve ergänzt.
  • PDF-Doku­men­te: Nicht alle zum Down­load ange­bo­te­nen PDF-Doku­men­te sind voll­stän­dig bar­rie­re­frei gestal­tet. Wir arbeiten dar­an, neue Doku­men­te stan­dard­mä­ßig bar­rie­re­frei zu erstel­len und die wich­tigs­ten älte­ren Doku­men­te zu überar­beiten.

Wir arbeiten aktiv dar­an, die genann­ten Bar­rie­ren zu beheben.

3. Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung wur­de am 01.06.2025 erstellt.

  • Die Bewer­tung der Ver­ein­bar­keit basiert auf einer Selbst­be­wer­tung, die durch auto­ma­ti­sier­te Test­ver­fah­ren (z. B. WAVE, Light­house) und manu­el­le Prü­fun­gen mit Screen­rea­dern (NVDA, Voice­Over) durch­ge­führt wurde.
  • Letz­te Über­prü­fung der Erklä­rung: Juni 2025
  • Geplan­te nächs­te Über­prü­fung: Juli 2026

4. Feed­back und Kontaktangaben

Soll­ten Sie auf unse­rer Website auf Bar­rie­ren sto­ßen oder Anmer­kun­gen zur Bar­rie­re­frei­heit haben, freu­en wir uns über Ihre Rück­mel­dung. Ihr Feed­back hilft uns, die Zugäng­lich­keit kon­ti­nu­ier­lich zu verbessern.

Bitte nut­zen Sie dafür die fol­gen­den Kon­takt­mög­lich­keiten:

Wir bemü­hen uns, Ihre Anfra­ge inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist, in der Regel inner­halb von 14 Werk­ta­gen, zu bear­beiten.

5. Schlich­tungs­ver­fah­ren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht aus­rei­chend bar­rie­re­freie Gestal­tung unse­rer Website benach­tei­ligt sind, und eine zufrie­den­stel­len­de Ant­wort von uns nicht inner­halb der unter Punkt 4 genann­ten Frist erhal­ten haben, kön­nen Sie sich an die Schlich­tungs­stel­le wenden.

Die zustän­di­ge Schlich­tungs­stel­le für Sach­sen ist die Schlich­tungs­stel­le bei der Beauf­trag­ten der Säch­si­schen Staats­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen. Das Schlich­tungs­ver­fah­ren ist für Sie kostenlos.

Kon­takt zur Schlichtungsstelle:

Zusätz­lich haben Sie jeder­zeit das Recht, einen Ver­bands­kla­ge­an­trag nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Num­mer 4 des Säch­si­schen Inklu­si­ons­ge­set­zes (Säch­sIn­k­lusG) zu stellen.